Die Windkraftpläne der Regierung könnten aufgrund dieses Berichts scheitern
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Mit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung die Energiewende unterstützen: Ein Privileg für Ökostrom soll den Widerstand gegen Windkraftanlagen brechen. Aber eine Expertenmeinung erschüttert jetzt den Plan.
E.Es war ein Staatsstreich der Bundesregierung: Um die Energiewende voranzutreiben, schrieb sie in einem neuen Gesetzesentwurf einen vermeintlich klugen Satz: Der Einsatz erneuerbarer Energien sollte daher zu einer Frage der öffentlichen Sicherheit werden. Der neue Absatz würde es auf ganzer Linie viel einfacher machen Windräder zu bauen, das ist das Ziel.
Der Gesetzesentwurf soll in den nächsten Wochen vom Bundestag verabschiedet werden und im nächsten Jahr in Kraft treten. Ein Rechtsgutachten, das WELT AM SONNTAG erhalten hat, entmystifiziert das Projekt.
Hintergrund ist, dass der Artenschutz den Bau von Windkraftanlagen bisher an einigen Stellen gestoppt hat, da diese eine tödliche Falle für seltene Vögel darstellen. Jedes Jahr sterben Tausende und Abertausende von Vögeln an den Rotorblättern, darunter auch seltene Arten. Viele lukrative Windenergieregionen wurden daher bei der Planung der Systeme weggelassen.
Im neuen Gesetz über erneuerbare Energiequellen Die Bundesregierung hat einen Absatz verfasst, um die Informationsbeschaffung zu erleichtern Artenschutz Missachtung: „Die Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit“, heißt es. Im Streitfall über den Bau von Windkraftanlagen soll beispielsweise der Verweis auf „öffentliche Sicherheit“ andere Interessen wecken.
Eine Bürgerinitiative und ein Naturschutzverband beauftragten die Anwaltskanzlei Caemmerer Lenz mit der Prüfung des neuen Gesetzentwurfs. Die Stellungnahme dürfte das Gesetz in seiner geplanten Form stoppen. Weil der Durchgang nach welchen erneuerbaren Energien Die öffentliche Sicherheit widerspricht dem europäischen Recht, schreiben die Experten.
Die sogenannte Vogelschutzrichtlinie sieht die Möglichkeit vor, geschützte Vögel in Ausnahmefällen zu töten, wenn dies im Interesse der öffentlichen Sicherheit liegt. Ein einzelner Mitgliedstaat der Europäischen Union kann den Begriff „öffentliche Sicherheit“ jedoch nicht allein im Sinne der Vogelschutzrichtlinie auslegen.
Das geplante Gesetz umgeht das im europäischen VogelschutzRichtlinie, die nicht im Ermessen der Mitgliedstaaten liegt, heißt es.
Aus energiepolitischer Sicht erscheint es auch unplausibel, Windkraft gesetzlich als sicherheitsrelevant zu erklären, schreibt die Anwaltskanzlei.
Das Bundeswirtschaftsministerium selbst ließ Berichte erstellen und veröffentlichen, in denen zusammengefasst wurde, dass die Sicherheit der Energieversorgung weder derzeit noch in absehbarer Zukunft gefährdet ist, heißt es in dem Bericht. Auch hier besteht keine öffentliche Sicherheit.
Die Experten betrachten das geplante Gesetz über erneuerbare Energiequellen als eine Strategie zur Umgehung der rechtlichen Situation. Sie kommen zu dem Schluss: „Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zeigt, dass solche Umgehungsstrategien nicht akzeptiert werden können.“
Die Bundesregierung war jedoch von der Wirksamkeit des neuen Gesetzes in dieser Woche überzeugt: „Ausnahmen von den Zugangsverboten für den Artenschutz sind möglich, wenn dies im Einzelfall im Interesse der öffentlichen Sicherheit erforderlich ist“, heißt es in einer Antwort des Bundes Wirtschaftsministerium an das FDP-Mitglied des Bundestages Lukas Koehler ab dieser Woche, die WELT AM SONNTAG zur Verfügung steht.
Im Klartext: Das neue Gesetz würde den Weg für die Windenergie ebnen.
Keine Enteignungen für den Bau neuer Anlagen
Köhler ist jedoch skeptisch: „Der Bau neuer Windkraftanlagen muss im Einklang mit den Interessen der Bevölkerung und dem Naturschutz erfolgen“, sagt der Klimapolitik Sprecher für seine Partei. Der Ausbau erneuerbarer Energien sollte „nicht zu pauschalen Einschränkungen des Naturschutzes führen“.
Auch Enteignungen für den Bau neuer Anlagen sind auszuschließen, fordert Köhler. Die Bundesregierung will offenbar nicht so weit gehen: Das Wirtschaftsministerium schreibt, dass das neue Gesetz für erneuerbare Energien „keine Rechtsgrundlage“ für Enteignungen enthält.
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