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USTR beendet § 301-Steuerverfahren für digitale Dienstleistungen in Österreich, Frankreich, Italien, Spanien und Großbritannien; Finanzministerium gibt DST-Abkommen mit der Türkei bekannt – Internationales Recht

Weltweit: USTR beendet § 301-Steuerverfahren für digitale Dienstleistungen in Österreich, Frankreich, Italien, Spanien und Großbritannien; Finanzministerium kündigt DST-Deal mit der Türkei an

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Am 19. November hat das Büro des Handelsvertreters der Vereinigten Staaten (USTR)
Bekanntmachung dass sie die Maßnahmen, die sie nach Abschnitt 301 des Trade Act 1974 über die Steuern auf digitale Dienstleistungen (DST) von Österreich, Frankreich, Italien, Spanien und dem Vereinigten Königreich ergriffen hatte, beenden würde. Im Wesentlichen hob die USTR die Androhung von Zollvergeltungsmaßnahmen auf und verwies auf eine politische Vereinbarung zwischen dem US-Finanzministerium (Finanzministerium) und den fünf Ländern, die zum Abzug der DST aus jedem Land führen sollte. Die USTR kündigte außerdem an, die Umsetzung der politischen Vereinbarung in Abstimmung mit dem Finanzministerium zu überwachen. Wenn der USTR anschließend feststellt, dass ein Land die Vereinbarung nicht zufriedenstellend umsetzt, erwägt es weitere Maßnahmen gemäß Abschnitt 301.

Anschließend, am 22. November, gab das Finanzministerium bekannt, Zustimmung mit der Türkei, wonach die gleichen Bedingungen, die im Rahmen des politischen Abkommens mit Österreich, Frankreich, Italien, Spanien und dem Vereinigten Königreich gelten, auch im Sommer von der Türkei aus gelten. Daher wird die Türkei ihre Sommerzeit auf die gleiche Weise wie die anderen fünf Länder zurückziehen. Es scheint, dass die USTR auch ihre vorgeschlagenen Maßnahmen bezüglich der türkischen Sommerzeit beenden wird, obwohl die USTR noch keine Kündigungsmitteilung veröffentlicht hat.

Wie WilmerHale zuvor berichtete, hat die USTR am 10. Juli 2019 ihre Untersuchung der französischen DST eingeleitet. Die USTR hat schließlich bestimmt dass die DST Gegenstand von Maßnahmen gemäß Abschnitt 301 war, und er weiter bestimmt auf die DST zu reagieren, indem auf bestimmte französische Produkte ein zusätzlicher Zoll von 25 % erhoben wird. Der USTR setzte jedoch gleichzeitig die Anwendung der zusätzlichen Zölle aus, um Zeit für bilaterale und multilaterale Gespräche zur Lösung des Problems zu lassen.

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Ebenso die USTR eingeleitet seine Untersuchungen zur österreichischen, italienischen, spanischen, türkischen und britischen DST (sowie indischen DST) am 5. Juni 2020.1 Die USTR gab am 2. Juni 2021 den Abschluss der Ermittlungen bekannt und beschloss, jeweils einen zusätzlichen Zoll von 25 % auf eine Reihe von Waren aus dem betreffenden Land zu erheben. Gleichzeitig setzte die USTR die Zollerhöhung jedoch wieder für bis zu 180 Tage aus, um Zeit für den Abschluss der internationalen Steuerverhandlungen zu geben, die bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und im G20-Prozess liefen. (Dieses ausgesetzte Recht ist die Klage, die der USTR am 19. November 2021 gegen jedes Land beendet hat.)

Am 8. Oktober 2021 haben sich Österreich, Frankreich, Italien, Spanien und das Vereinigte Königreich den Vereinigten Staaten und 130 anderen an den OECD-Verhandlungen beteiligten Jurisdiktionen angeschlossen, um eine politische Einigung zu erzielen Zustimmung an einer Zwei-Säulen-Lösung zur Bewältigung der fiskalischen Herausforderungen der Digitalisierung der Weltwirtschaft. Im Rahmen von Säule 1 vereinbarten die Länder, bestehende DSTs abzuschaffen und die Abschaffung dieser Maßnahmen zu koordinieren. 21. Oktober, USTR und Schatzkammer gab bekannt, dass Österreich, Frankreich, Italien, Spanien und das Vereinigte Königreich eine Zustimmung mit den Vereinigten Staaten über einen Übergangsansatz in Bezug auf die Sommerzeit jedes Landes bei der Umsetzung von Säule 1. Gemäß dem Abkommen sind die fünf Länder nicht verpflichtet, ihre Sommerzeit vor Inkrafttreten der Säule 1 aufzuheben, jedoch jegliche Verpflichtungen zur Sommerzeit die sich während des Übergangszeitraums ansammeln, werden auf künftige Körperschaftsteuern angerechnet, die unter Säule 1 fällig werden in Kraft treten oder 31.12.2023.

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Bei der Ankündigung des Abkommens vom 21. Oktober hat die US-Handelsbeauftragte Katherine Tai gratulierte die fünf Länder für ihre Reaktion auf die Bedenken der USA in Bezug auf ihre DST und versicherten, dass die USA „weiterhin gegen die Einführung einseitiger Steuern auf digitale Dienste durch andere Handelspartner sein werden“. In seiner Erklärung wurde auch darauf hingewiesen, dass die Türkei und Indien dem Abkommen vom 21. Oktober nicht beigetreten sind. Die Türkei tat dies jedoch am 22. November, wie oben erwähnt. Und es ist möglich, dass Indien dasselbe tut, da der zusätzliche Zoll auf Waren aus Indien voraussichtlich am 29. November in Kraft tritt und Botschafter Tai derzeit zu Gesprächen in Indien ist, die anscheinend die indische Sommerzeit umfassen.

Die Entscheidung der USTR, die von Österreich, Frankreich, Italien und Spanien verhängten Zollvergeltungsmaßnahmen für DSTs aufzuheben, ist der jüngste Schritt in den Bemühungen der Biden-Regierung, die Handelsspannungen mit Europa abzubauen. Dies folgt den Vereinbarungen vom 31. Oktober, die am Stahl- und Aluminiumtarife und der Gemeinsamer US-EU-Rahmen für die Zusammenarbeit bei großen Zivilflugzeugen am 15. Juni bekannt gegeben. Dies kann sich jedoch als nicht nachhaltig erweisen, da die EU sich darauf vorbereitet, eine neue Wirtschaftspolitik zu verabschieden, die anscheinend auf US-Unternehmen abzielt. Der von der EU vorgeschlagene Digital Markets Act (DMA) zum Beispiel ähnelt DSTs in seiner Verwendung von Schwellenwerten, die anscheinend darauf abzielen, US-Unternehmen zu erfassen und gleichzeitig ihre europäischen Konkurrenten von der Abdeckung auszuschließen. In dieser Hinsicht scheint die DMA auch anfällig für Handelsmaßnahmen nach Abschnitt 301.

WilmerHale wird die Entwicklungen in Bezug auf diese Untersuchungen nach Abschnitt 301 sowie andere DST-Maßnahmen auf der ganzen Welt weiterhin überwachen.

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Der Inhalt dieses Artikels soll eine allgemeine Orientierung zu diesem Thema bieten. In Bezug auf Ihre spezielle Situation sollte fachkundiger Rat eingeholt werden.

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