© Alexandre Jacquemin / Wikimedia
Die siebenjährigen Ermittlungen wegen eines Sabotageversuchs des Kernkraftwerks Doel im Jahr 2014 endeten erfolglos.
Der Vorfall ereignete sich am 5. August 2014, als der Reaktor der Anlage Doel 4 automatisch abgeschaltet wurde. Die Inspektionen ergaben eine Störung der Dampfturbine in einem nichtnuklearen Teil des Komplexes.
Schnell stellte sich heraus, dass es sich um einen Sabotageakt handelte: Jemand hatte manuell ein Ventil im Abgassystem der Anlage geöffnet, um im Brandfall die 65.000 Liter Öl zur Schmierung der Turbine schnell in einen Nottank abzulassen.
Da kein Befehl zum Öffnen des Ventils erteilt wurde, reichten die Betreiber von Electrabel bei der Staatsanwaltschaft Dendermonde in Ostflandern Strafanzeige wegen Sabotage ein. Als jedoch die Möglichkeit eines terroristischen Motivs aufkam, verlagerte sich die Untersuchung an die Bundesanwaltschaft, wo alle Terrorismusfälle bearbeitet werden.
Eine der ersten Erkenntnisse der Ermittler war der fragwürdige Status der werkseigenen Sicherheitsmaßnahmen. Es gab keine Überwachungskameras an strategischen Stellen – etwa in der Nähe des blauen Ventils, das den Alarm auslöste – um zu überprüfen, wer es geöffnet hatte.
Auch das werkseitig verwendete Ausweissystem ließ zu wünschen übrig. Erst nach dem Vorfall wurde das sogenannte „Vier-Augen“-System eingeführt, bei dem strategische Bereiche des Werks nur von mindestens zwei Mitarbeitern gleichzeitig besucht werden konnten.
Die Ermittler kamen zu dem Schluss, dass es sich bei dem Vorfall um eine interne Arbeit handelte, die von einem Mitarbeiter oder Subunternehmer durchgeführt wurde, der einen legitimen Grund hatte, sich in der Gegend aufzuhalten, aber natürlich nicht, um das Ventil zu öffnen.
Ein Zeuge beschrieb einen unbekannten Mann, weiß mit dunkler Kleidung und Brille oder Schutzbrille. Es überrascht nicht, dass der Verdächtige nie gefunden wurde.
Obwohl Beweise für eindeutig verdächtige Aktivitäten gesammelt wurden, darunter mit Klebstoff gefüllte Schlösser und geschlossene Pumpen, wurden die Ermittlungen offiziell erfolglos beendet: Es wurde kein Verdächtiger identifiziert, und derjenige, der die ganze Dringlichkeit ausgelöst hat, muss keine strafrechtliche Verfolgung befürchten weil die Dinge jetzt stehen.
„Die gerichtlichen Ermittlungen wurden vom Ermittlungsrichter nach sehr umfangreichen und eingehenden Ermittlungen eingestellt, bei denen nichts ungeklärt blieb“, sagte Wenke Roggen, Sprecherin der Bundesanwaltschaft.
„Der Ermittlungsrichter hat niemanden förmlich angeklagt. Es wurden jedoch einige Einwände gegen einige Personen erhoben. Die Bundesanwaltschaft muss nun entscheiden, ob diese schwerwiegend genug sind, um eine Verweisung an das Strafgericht zu beantragen.
Das Kernkraftwerk Doel, das heute im Besitz von Engie-Electrabel ist, umfasst vier Kernreaktoren, von denen Doel 4 1985 in Betrieb genommen wurde. Sie befinden sich am linken Ufer der Schelde, in der Nähe des Dorfes Doel, auf der anderen Seite von Antwerpen , sondern ist tatsächlich eine Untergemeinde von Beveren in Ostflandern. Belgien verfügt über sieben Kernreaktoren an zwei Standorten. Die anderen drei befinden sich in Tihange in der Provinz Lüttich.
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