Eine Gruppe zivilgesellschaftlicher Organisationen hat rechtliche Schritte gegen die Europäische Kommission wegen der Aufnahme von Gas und Kernkraft in die EU-Richtlinien für nachhaltige Investitionen, die sogenannte EU-Taxonomie, eingeleitet.
Die Taxonomie, die vor dem Sommer kontrovers angenommen wurde, umfasst bestimmte Gas- und Kerninvestitionen, die in die Kategorie „wirtschaftliche Übergangsaktivitäten“ fallen.
Aber ClientEarth, der europäische Zweig von WWF, Transport & Environment (T&E) und BUND (Friends of the Earth Deutschland), sagen, dass die Einbeziehung von Gas mit dem EU-Klimagesetz und der Taxonomie-Verordnung selbst sowie mit internationalen Verpflichtungen im Rahmen des Pariser Abkommens von 2015 kollidiert .
„Die Unterstützung für Gas, einen fossilen Brennstoff, der derzeit im Zentrum einer blockweiten Lebenshaltungskostenkrise steht, untergräbt die grundlegenden Ziele der EU, sauberere, billigere und sicherere Energie zu erreichen“, sagte ein Sprecher im Namen aller Organisationen.
Nichtregierungsorganisationen sagten, ihnen fehle das technische und rechtliche Fachwissen, um die Aufnahme von Nuklearprojekten in die Taxonomie anzufechten.
Aber Greenpeace kündigte am Montag (19. September) auch eine separate Klage gegen die Kommission wegen ihrer Green-Finance-Regeln an – und argumentierte gegen die Einbeziehung von Gas und Atomkraft.
Roda Verheyen, eine auf Umwelt- und Völkerrecht spezialisierte deutsche Anwältin, die die NGO in einem früheren Klimastreit gegen das deutsche Klimaschutzgesetz unterstützt hat, arbeitet in dem von Greenpeace initiierten Fall.
Verheyen argumentiert, dass die Einbeziehung von Kernkraft und Gas in „scharfem Kontrast“ zu den aktuellen EU-Taxonomievorschriften steht.
„Nuklearenergie macht auf keiner Ebene Sinn“ und „es gibt eindeutig eine unwissenschaftliche Art, die Arten von Gasprojekten zu definieren, die in die Klimapolitik einbezogen werden sollten“, sagte sie gegenüber EUobserver.
Wissenschaftler der Expertengruppe der Kommission kamen zu dem Schluss, dass für Gaskraftwerke ein Schwellenwert von 100 g CO2e/kWh Strom angewendet werden sollte, um mit einem 1,5 °C-Zielpfad gemäß dem Pariser Abkommen vereinbar zu sein.
Dem Vorschlag zufolge würden stattdessen Gaskraftwerke der Taxonomie entsprechen, wenn ihre Emissionen unter 270 g CO2e/kWh Strom liegen.
Da das Gerichtsverfahren bis Ende 2023 dauern könnte, ist es wahrscheinlich, dass die EU-Taxonomie in Kraft tritt, bevor das Gericht seine endgültige Entscheidung trifft.
„Wenn wir diesen Fall gewinnen, frage ich mich, wie die Kommission dies jemals den globalen Finanzmärkten erklären wird“, sagte Verheyen. „Es ist eine Frage des Rufs.“
Termin im Februar
Nach EU-Recht haben NGOs das Recht, EU-Institutionen aufzufordern, ihre eigenen Entscheidungen zu überprüfen – mit einem Recht auf Berufung beim höchsten Gericht der EU.
Greenpeace schickte im September einen formellen Antrag auf interne Überprüfung an die Kommission, wies auf die rechtlichen Probleme hin und forderte sie auf, die Entscheidung zu widerrufen.
In ihrem 171-seitigen Antragsdokument, das Expertenrat enthält, argumentierten sie auch, dass die Aufnahme von Gas und Kernenergie in die Taxonomie gegen mehrere EU-Gesetze und das Pariser Abkommen verstoße.
Umweltverbände konnten einen solchen Überprüfungsantrag aufgrund von Verwaltungsverfahren erst im September stellen, sagte Greenpeace gegenüber EUobserver.
Die Kommission hat nun bis Februar Zeit, auf die Argumente von Greenpeace und anderen NGOs zu reagieren. Wenn sie die grünen Labels für Gas- und Atomprojekte unverändert in der Taxonomie belassen, werden die Gruppen den Fall vor den Europäischen Gerichtshof bringen.
„Greenwashing für fossiles Gas und Atomkraft war von Anfang an politisch motiviert, aber es wird der Europäischen Kommission vor Gericht nicht helfen“, sagte Greenpeace-Aktivistin Ariadna Rodrigo.
Die Taxonomie hat nicht nur bei Umweltschützern Unzufriedenheit ausgelöst, sondern auch bei einigen EU-Mitgliedstaaten, die sich verpflichtet haben, die EU-Exekutive wegen der Aufnahme von Gas und Kernenergie zu verklagen.
Österreich wird voraussichtlich noch vor Ende Oktober rechtliche Schritte zur Aufnahme von Kernenergie in die Taxonomie einleiten. „Es passiert definitiv“, sagte ein österreichischer Beamter gegenüber EUobserver.
Luxemburg seinerseits hatte zuvor erklärt, die von Wien eingeleiteten Klagen zu unterstützen.
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