Österreich: Richtlinie zu unternehmerischen Nachhaltigkeitsverpflichtungen

Österreich: Richtlinie zu unternehmerischen Nachhaltigkeitsverpflichtungen

Zusamenfassend

Faire und nachhaltige Wirtschaft: Kommission legt Regeln für Unternehmen zur Achtung der Menschenrechte und der Umwelt in globalen Wertschöpfungsketten fest

Die Europäische Kommission hat am 23. Februar 2022 einen Richtlinienvorschlag zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung angenommen. Der Vorschlag zielt darauf ab, nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln entlang globaler Wertschöpfungsketten zu fördern. Sie müssen die negativen Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf die Menschenrechte, wie Kinderarbeit und Ausbeutung von Arbeitnehmern, und auf die Umwelt, beispielsweise Umweltverschmutzung und Verlust der biologischen Vielfalt, erkennen und gegebenenfalls verhindern, beenden oder mindern. Für Unternehmen bringen diese neuen Regeln Rechtssicherheit und faire Wettbewerbsbedingungen. Für Verbraucher und Investoren werden sie für mehr Transparenz sorgen.

Das bedeutet, dass sich Unternehmen unverzüglich auf diese umfassende Reform vorbereiten müssen.


Im Folgenden möchten wir auf wirtschaftsrelevante Fragestellungen näher eingehen, u.a.

  • Wer ist von den neuen Pflichten betroffen?
  • Welche Pflichten haben Unternehmen?
  • Neue Pflichten für das Management
  • Wie werden die neuen Verpflichtungen im Falle eines Verstoßes sanktioniert?
  • Wann treten die neuen Pflichten in Kraft?

Klick hier Lesewarnung auf Deutsch.

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