Im ersten Halbjahr 2022 wurde laut Statistik Austria insgesamt 8.158 Personen die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen.
Laut aktuellem Bericht der Statistik Austria gab es von Jänner bis Ende Juni 2022 61,3 % mehr Einbürgerungen als im ersten Halbjahr 2021 (5.057) und 52,5 % mehr als im ersten Halbjahr 2019 (5.349), SchengenVisaInfo.com Berichte.
Tobias Thomas, Generaldirektor der Statistik Austria, kommentierte die Zahlen und sagte, der starke Anstieg sei maßgeblich auf die Einbürgerungen von Opfern des Nationalsozialismus und ihrer Nachkommen zurückzuführen. Es wurde darauf hingewiesen, dass fast 30 % der neu eingebürgerten Personen Nachkommen von NS-Opfern sind.
„Im ersten Halbjahr 2022 ist die Zahl der Einbürgerungen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 61,3 % stark gestiegen. Der starke Anstieg ist vor allem auf die Einbürgerungen von Opfern des Nationalsozialismus und ihrer Nachkommen zurückzuführen, die im ersten Halbjahr knapp 30 Prozent der neu eingebürgerten Personen ausmachen“, fügte er hinzu. Lesen Sie die Aussage von Thomas.
Nach geltendem österreichischem Recht (e §58c StbG) haben politisch Verfolgte sowie deren Abkömmlinge die Möglichkeit der Einbürgerung, ohne ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen.
Laut Statistik Austria wurde im ersten Halbjahr 2021 insgesamt 2.421 Personen, davon 2.396 mit Wohnsitz im Ausland, die Staatsbürgerschaft nach § 58c zuerkannt. Des Weiteren zeigte sich, dass die unter diesem Titel eingebürgerten Personen hauptsächlich Staatsangehörige Israels (939 bzw. 115 % aller im ersten Halbjahr 2021 eingebürgerten Personen), der Vereinigten Staaten (546 bzw. 6,7 %) und des Vereinigten Königreichs sind (525 von 6,4 Prozent).
Die aus anderen Gründen Eingebürgerten waren zuvor am ehesten Staatsangehörige der Türkei (603 bzw. 7,4 %), Syriens (531 bzw. 6,5 %) und Bosnien und Herzegowinas (469 bzw. 5,7 %).
Laut Statistik Austria entfielen im ersten Halbjahr 2022 die Hälfte der Einbürgerungen auf Frauen (50,3 %) und rund ein Drittel auf Jugendliche unter 18 Jahren (31,9 %). Zudem sind knapp ein Viertel der neu eingebürgerten Personen in Österreich geboren (23,6 %).
Darüber hinaus wurde festgestellt, dass 5.909 oder 72,4 % der Einbürgerungen im ersten Halbjahr 2022 auf gerichtlichen Verfahren beruhten.
Davon wurden 2.717 Personen nach mindestens sechsmonatigem Aufenthalt in Österreich eingebürgert, davon 343 aufgrund der Eheschließung mit einem Österreicher und 258 aufgrund des zumindest geringeren Aufenthalts in Österreich aus besonders beachtenswerten Gründen eingebürgert über 15 Jahre und langfristige Integration. Darüber hinaus wurde weiteren 513 Personen die Staatsbürgerschaft auf Ermessensbasis verliehen.
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