Keine Erstattung für Flüge, die zum nahe gelegenen Flughafen umgeleitet werden - Courthouse Press Service

Keine Erstattung für Flüge, die zum nahe gelegenen Flughafen umgeleitet werden – Courthouse Press Service

LUXEMBURG (CN) – Fluggesellschaften müssen Fluggäste nicht für eine kurze Verspätung bezahlen, die durch Flugzeuge verursacht wird, die auf einem anderen Flughafen in derselben Zielstadt landen, sagte ein Berater des obersten Gerichts am Donnerstag. EU.

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs, Priit Pikamäe, entschied, dass ein Passagier von Austrian Airlines, dessen Flug von einem Berliner Flughafen zu einem anderen umgeleitet wurde, nach den Flugausgleichsbestimmungen der Europäischen Union keinen Anspruch auf Schadensersatz hat.

„Die Tatsache, dass ein Flug auf einem Flughafen landet, der nicht derjenige ist, für den die Reservierung vorgenommen wurde, der jedoch dieselbe Stadt oder Region bedient, stellt an sich keine Situation dar, die den Passagieren so schwerwiegende Unannehmlichkeiten bereitet wie die von die Absage “, schrieb Pikamäe.

Während die Meinungen der Richter des luxemburgischen Gerichts nicht bindend sind, folgen die endgültigen Entscheidungen in rund 80% der Fälle denselben rechtlichen Überlegungen.

Nach der EU-Fluggastrechtsverordnung haben Reisende, deren Flüge um mehr als drei Stunden storniert oder verspätet sind, Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung.

Die Verordnung „zielt darauf ab, ein hohes Maß an Schutz für Fahrgäste und Verbraucher zu gewährleisten, indem ihre Rechte in einer Reihe von Situationen gestärkt werden, die schwerwiegende Probleme und Unannehmlichkeiten mit sich bringen, wie z. B. verweigertes Einsteigen, Stornierung und lange Verspätungen standardisierter Rahmen und sofort “, schrieb der Richter.

Der Passagier im Fall vom Donnerstag, der in Gerichtsdokumenten als WZ identifiziert wurde, flog 2018 von Wien (Österreich) nach Berlin (Deutschland). Schlechtes Wetter früher am Tag hatte zu einer Verspätung der Abflüge geführt. Wien, einschließlich der WZ.

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Infolgedessen war es drei Minuten zu spät, um am Flughafen Berlin-Tegel zu landen, bevor der Flughafen geschlossen und zum Flughafen Berlin-Schönefeld umgeleitet wurde. Der Flug sollte um 22.20 Uhr Ortszeit landen, landete jedoch um 23.18 Uhr.

WZ lebte nur 15 Minuten vom Flughafen Berlin-Tegel, aber 41 Minuten vom Flughafen Berlin-Schönefeld entfernt. Er forderte von Austrian Airlines eine Entschädigung in Höhe von 250 Euro und argumentierte, sein Flug sei tatsächlich abgesagt worden, weil er nicht am richtigen Flughafen gelandet sei. Er beschwerte sich auch darüber, dass die Fluggesellschaft keinen Personenverkehr vom Flughafen Berlin-Schönefeld zum Flughafen Berlin-Tegel anbiete.

Austrian Airlines lehnte den Antrag mit der Begründung ab, die Verspätung sei weniger als eine Stunde und die WZ könne problemlos nach Hause kommen. Er machte weiter geltend, dass die Verspätung auf schlechtes Wetter zurückzuführen sei, das außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liege und die Passagiere nicht entschädigungsfähig mache.

Pikamäe stimmte der Fluggesellschaft in ihrem Gutachten zu.

„Ein Anspruch auf Entschädigung würde nur entstehen, wenn der Passagier infolge der Entführung mindestens drei Stunden Verspätung hat, um den Flughafen zu erreichen, für den die Reservierung vorgenommen wurde, oder wenn das andere nahe gelegene Ziel mit dem Luftfahrtunternehmen einverstanden ist.“ er schrieb.

Für Austrian Air war es jedoch kein Gesamtsieg. Pikamäe hat mit WZ vereinbart, dass die Fluggesellschaft für den Bodentransport verantwortlich ist, wenn ein Flug umgeleitet wird.

„Die Notwendigkeit eines Unterstützungsangebots des Luftfahrtunternehmens spiegelt das Erfordernis des Passagier- / Verbraucherschutzes wider, sofern es auf einem Flughafen, der nicht der Zielflughafen ist,„ gestrandet “ist. Am Ende befindet sich dieser Passagier / Verbraucher in Bezug auf das an diesem Flughafen eingerichtete Luftfahrtunternehmen “, bemerkte Pikamäe.

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Eine endgültige Entscheidung in diesem Fall wird im nächsten Jahr erwartet.

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