Laut einem Bericht plant Gesundheitsminister Spahn, die Koronaimpfungen in Deutschland in drei Kategorien einzuteilen. Mit der Impfverordnung folgt er den Empfehlungen der Impfkommission nur teilweise.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) folgt offenbar nur teilweise den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) in seiner Impfverordnung. Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland unter Berufung auf die Verordnung berichtete, listet es nur drei Gruppen auf, die nacheinander geimpft werden sollen. Der Stiko schlug fünf Kategorien vor.
Gemäß der Verordnung des Ministers sollten Impfungen mit der höchsten Priorität Personen über 80 Jahren und Pflegepersonen mit einem sehr hohen Risiko einer Exposition gegenüber dem Coronavirus gewährt werden. Zu dieser Gruppe gehören auch Krankenschwestern, deren Patienten ein hohes Risiko für schwere oder tödliche Krankheiten haben.
Regierungspersonal in der dritten Gruppe
Dem Entwurf zufolge umfasst die zweite Kategorie mit hoher Priorität alle Personen über 70 Jahre und Personen mit hohem Risiko, einen schweren Krankheitsverlauf zu entwickeln. Enge Kontakte von pflegebedürftigen Menschen und schwangeren Frauen können dann geimpft werden. Gleiches gilt für Menschen in Asyl- oder Obdachlosenunterkünften.
Dem Bericht zufolge umfasst die dritte Gruppe alle Personen über 60 Jahre oder mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf. Mitarbeiter „in besonders relevanten Positionen in staatlichen Institutionen“ wie in Regierungen, Polizei, Feuerwehr, im Bildungssektor und in der Justiz erhalten dann eine Impfung. Gleiches gilt für Menschen in prekären Arbeitsbedingungen wie Saisonarbeiter.
Die Impfverordnung soll heute in Kraft treten
Im Gegensatz zu dem, was Stiko vorgeschlagen hat, ermöglicht Spahns Design auch die Priorisierung innerhalb der Gruppen. Die Verordnung sieht auch vor, dass diejenigen, die impfen möchten, anhand von Dokumenten oder ärztlichen Attesten nachweisen müssen, dass sie zu einer der Gruppen gehören.
Spahn (CDU) will heute die Corona-Impfverordnung in Kraft setzen, die die Reihenfolge regelt, in der die Bürger Anspruch auf eine Impfung haben. Er nannte den 27. Dezember als EU-weites Startdatum für die Impfungen.
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