(Motorsport-Total.com) – Eineinhalb Stunden vor dem Start des ersten freien Trainings im Grand Prix anlässlich des 70. Jahrestages der Formel 1 in Silverstone (Formel 1 2020 live im Ticker!) hat die FIA die Entscheidung der Stewards im Protestverfahren „Copygate“ zwischen Renault und Racing Point bekannt gegeben. Und das heißt: Die von Renault beanstandete Racing Point RP20-Bremsbelüftung ist illegal!
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Völlig legal: Der Racing Point RP20 kann unverändert weiterlaufen
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Racing Point erhält eine Geldstrafe von insgesamt 400.000 Euro (200.000 Euro für jedes Auto beim Grand Prix von Steiermark). Zusätzlich gibt es einen Abzug von 7,5 Punkten pro Fahrzeug für insgesamt 15 Punkte in der Konstrukteurswertung.
Die Strafe wird jedoch nur für Spielberg 2 ausdrücklich ausgesprochen, dh für den ersten von Renault eingereichten Protest. Für Budapest und Silverstone 1 haben die Kommissare beschlossen, keine zusätzlichen Strafen zu verhängen, sondern Racing Point zu warnen.
Das ist wahrscheinlich nicht das letzte Wort in dieser Angelegenheit. Racing Point hat bereits im Voraus angekündigt, gegen eine solche Entscheidung Berufung einzulegen. Wenn dies weiterhin der Fall ist, wird die nächste Instanz das Internationale Berufungsgericht sein, das von den FIA-Kommissaren unabhängig ist.
Renault protestierte erstmals beim Großen Preis von Steiermark in Spielberg gegen Racing Point und hat sich seitdem nach jedem Rennen wiederholt. Gegenstand der Beschwerde ist nicht das ganze Auto, sondern die Bremsbelüftung. Es ist völlig unmöglich, sie aus legal erhaltenen Fotos nachzubilden, hat Renault wiederholt behauptet.
Es wird vermutet, dass Racing Point CAD-Daten und möglicherweise Zeichnungen von sogenannten „benannten Teilen“ von Mercedes erhalten haben könnte, um den Silberpfeil 2019 so detailliert wie möglich nachzubilden. Racing Point bestreitet, dass sie versucht haben, das Auto zu kopieren. Aber nur anhand von Fotos. Und das ist völlig legal.
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