EnBW-Ladepark-Stuttgart

EnBW führt an Ladestationen eine Blockierkompensation ein

EnBW, einer der führenden Anbieter von Ladeinfrastruktur in Deutschland, führt eine „Sperrgebühr“ ein. Öffentliche Ladestationen sind keine Parkplätze, aber Analysen zeigen, dass der Stillstand von Elektroautos an Ladestationen nach der Ladezeit vielerorts zunimmt. Das Energieunternehmen erklärt, dass andere E-Car-Fahrer diese tatsächlich kostenlosen Ladestationen nicht nutzen können.

Rückmeldungen von Kunden zeigen, dass belegte, aber nicht genutzte Ladestationen zunehmend störend wirken. Für „mehr Fairness an der Ladestation“ plädiert die EnBW daher für eine Entschädigung für die unnötige Sperrung von Ladestationen ab dem 2. November 2020, die nach einer Verbindungszeit von vier Stunden gilt. Ziel ist es, eine bessere Verfügbarkeit der mehr als 100.000 Ladestationen im „EnBW HyperNetz“ sicherzustellen.

„Wir möchten sicherstellen, dass Elektroautofahrer immer eine kostenlose Ladestation in der Nähe finden. Als größter und bester E-Mobilitätsanbieter in Deutschland haben wir hier eine besondere Verantwortung “, sagt Vertriebsleiter Timo Sillober. „Gleichzeitig fordern wir weiterhin alle E-Mobilisten auf, solidarisch zu handeln, um nach Beendigung des Ladevorgangs Ladestationen freizugeben. Jeder profitiert davon und somit trägt jeder zum Erfolg der Elektromobilität bei. „“

Der Zeitraum von vier Stunden ohne Unterbrechungsgebühr basiert auf Analysen des Ladeverhaltens in der eigenen Ladeinfrastruktur von EnBW. Demnach sind fast 95 Prozent aller Ladevorgänge nach durchschnittlich drei Stunden abgeschlossen. Der Anteil der reinen Lebensdauer steigt dann erheblich an. Für mehr Flexibilität bleibt die vierte Stunde eines Ladevorgangs über den EnBW Mobility + -Dienst laut Anbieter kostenlos. Die Sperrgebühr gilt erst ab der fünften Stunde der Verbindungszeit.

EnBW betont: „Insbesondere in Innenstädten sorgt die Sperrgebühr für mehr Fairness bei E-Mobilisten. Weil der neue Tarif die Gebühren für normale Benutzer nicht ändert. Der Block gilt insbesondere für diejenigen, die die Ladestationen als Parkplatz nutzen. „“

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Einzelheiten zur „Aussperrgebühr“ der EnBW

  • Für alle Ladevorgänge, die mit EnBW Mobility + durchgeführt werden, gilt die zeitabhängige Sperrgebühr nach vier Stunden Verbindung mit 9,75 Cent / Minute. Wer nach dem Aufladen Ladestationen freigibt, wird davon nicht gestört.
  • Ein Kostenairbag begrenzt die maximalen Zusatzkosten auf 11,70 Euro pro Ladevorgang.
  • Alle Kilowattstundenpreise für das Laden an normalen oder Schnellladestationen sowie die Preise für (zusätzliche) EnBW Mobility + Ladekarten und der Grundpreis in der EnBW Mobility + Multi-Charger-Rate bleiben unverändert.

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