Der österreichische Bundeskanzler fordert eine vorläufige EU-Mitgliedschaft der Ukraine

Der österreichische Bundeskanzler fordert eine vorläufige EU-Mitgliedschaft der Ukraine

Der österreichische Bundeskanzler fordert eine vorläufige EU-Mitgliedschaft der Ukraine. CC/Creative Commons Attribution-ShareAlike 3.0

Karl Nehammer, der österreichische Bundeskanzler, forderte am Sonntag, den 5. Juni, einen Zwischenschritt zwischen der Zusammenarbeit und der Vollmitgliedschaft in der Europäischen Union für Länder wie die Ukraine und Moldawien.

Nach ZÜRICH Reuters: Der sogenannte „Vorbereitungsraum“ würde es den Ländern ermöglichen, Standards der Europäischen Union zu erreichen, ähnlich dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder dem Europäischen Freihandelsabkommen (EFTA)

„Uns eint das gleiche Ziel, wir alle wollen eine starke, unabhängige und wirtschaftlich prosperierende Ukraine“, sagte Karl Nehammer in einer Mitteilung des Kanzleramts.

„Derzeit kämpft die Ukraine um ihr politisches und territoriales Überleben. Alle unsere Bemühungen zielen in erster Linie darauf ab, den russischen Angriffskrieg zu beenden. In einer solchen Phase kann eine schnelle und vollständige Mitgliedschaft in der Gewerkschaft ohnehin keine dringende Angelegenheit sein“, fügte er hinzu.

Nehammer sagte, dass Emotionen aus der aktuellen Debatte über die EU-Mitgliedschaft der Ukraine entfernt werden sollten, und fügte hinzu, dass der schnelle Beitritt der Ukraine „unrealistisch“ sei.

Mitglied der EU zu werden, ist ein komplexer Vorgang, der nicht über Nacht geschieht. Sobald ein Kandidatenland die Bedingungen für die Mitgliedschaft erfüllt, muss es die EU-Vorschriften und -Vorschriften in allen Bereichen umsetzen.

Bewerben kann sich jedes Land, das die Mitgliedschaftsbedingungen erfüllt. Diese Bedingungen sind als „Kopenhagener Kriterien“ bekannt und umfassen eine funktionierende Marktwirtschaft, stabile Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie die Akzeptanz aller EU-Rechtsvorschriften, einschließlich des Euro.

Ein Land, das der EU beitreten möchte, reicht einen Antrag auf Mitgliedschaft beim Rat ein, der die Kommission auffordert, die Fähigkeit des Bewerbers zu bewerten, die Kriterien von Kopenhagen zu erfüllen. Bei positiver Stellungnahme der Kommission muss sich der Rat auf ein Verhandlungsmandat einigen. Die Verhandlungen werden dann formell Thema für Thema eröffnet.

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