Zusammenziehen, auf jeden Fall stärker als zuvor: Das wollen die Länder in der Corona-Krise. Bei einem Wechsel mit Bundeskanzlerin Merkel haben die Ministerpräsidenten einheitlichere Regeln aufgestellt, jedoch nicht in allen Fragen.
Die Bundesländer haben sich auf einen Katalog gemeinsamer Maßnahmen in der Corona-Krise geeinigt. Geplant ist eine landesweite Geldstrafe für diejenigen, die sich weigern, eine Maske zu tragen, und ein mögliches Ende der Quarantäne für diejenigen, die mit einem negativen Test ab Tag 5 aus Risikobereichen zurückkehren. Großveranstaltungen, die die Corona-Anforderungen nicht erfüllen, sollten generell bis Ende des Jahres verboten bleiben.
Nach stundenlangem Videowechsel erschienen Ministerpräsidentin Angela Merkel, bayerischer Ministerpräsident Markus Söder und Hamburger Bürgermeister Peter Tschentscher vor der Presse in der Kanzlei. Die gemeinsamen Resolutionen sollen die unterschiedlichen Ansätze der bisherigen Länder ersetzen und klarstellen, was in der Corona-Krise erlaubt ist und was nicht.
Keine einheitliche Lösung für private Feiern
Ein gemeinsamer Ansatz habe sich bewährt, sagte Merkel – trotz aller regionalen Unterschiede. „Wir wollen unser Gesundheitssystem während der Pandemie stark halten.“ Sie bezog sich auf die zunehmende Anzahl neuer Infektionen pro Tag. „Wir nehmen diesen Anstieg in den Sommermonaten sehr ernst.“
Für private Parteien zu Hause wurden jedoch keine national einheitlichen Höchstgrenzen für die Teilnehmerzahl vereinbart. Merkel gab zu, dass es „in verschiedenen Ländern sehr unterschiedliche Vorstellungen dazu gab, die wir heute nicht zusammenbringen konnten“. Das ist auch „nicht so dramatisch“, weil draußen im Moment noch viel los ist.
Die Umsetzung liegt nun bei den Bundesländern
Wie viel die Resolutionen wert sind, bleibt abzuwarten: Die Umsetzung im Detail ist Sache der jeweiligen Landesregierungen. Sachsen-Anhalt zum Beispiel will nicht an der einheitlichen Geldbuße für Maskenverweigerer von mindestens 50 Euro teilnehmen – es gibt dort weniger Koronafälle als in anderen Regionen.
Bundes- und Landesverkehrsminister sollten auch untersuchen, wie eine erhöhte Transportgebühr für diejenigen eingeführt werden könnte, die sich weigern, im Regional- und Fernverkehr eine Maske zu tragen. Dies sollte „wie eine Geldstrafe“ funktionieren. Merkel sagte, diese erhöhte Gebühr könne dann direkt von den Mitarbeitern der Eisenbahn eingezogen werden.
Strengere Regeln für Reisen in Risikogebiete
Die Verpflichtung, Rückkehrer aus Risikobereichen für 14 Tage unter Quarantäne zu stellen, sollte künftig durch einen Test vorzeitig aufgehoben werden können – frühestens ab dem fünften Tag nach der Rückkehr. Wenn möglich, sollte diese Verordnung ab dem 1. Oktober gelten. Die häusliche Quarantäne muss intensiv überwacht werden, Verstöße müssen mit sensiblen Bußgeldern bedroht sein.
Für Rückkehrer aus Risikobereichen wird es in Zukunft wahrscheinlich keine Entschädigung mehr für den Einkommensverlust aufgrund der Quarantäne geben. Bund und Länder drängen kurzfristig auf eine entsprechende Gesetzesänderung. Merkel betonte, dass dies nur gelten sollte, wenn ein Land bereits zu Beginn der Reise zum Risikobereich erklärt worden war.
Merkel stimmte auch mit dem Premierminister überein, die kostenlosen Koronatests für diejenigen, die aus Nicht-Risikogebieten kommen, bis zum Ende der Sommerferien am 15. September zu beenden.
Anspruch auf mehr Leistungen bei Kinderkrankheit
Eltern, deren Kinder während der Corona-Krise keine Schule oder Kindertagesstätte besuchen können, sollten entlastet werden. In diesem Jahr würden diejenigen mit gesetzlicher Krankenversicherung fünf zusätzliche Tage erhalten, um ein krankes Kind zu betreuen, sagte Merkel. Alleinerziehende sollten dafür zehn zusätzliche Tage erhalten. „Wenn ein Kind erkältet ist, ist die Unsicherheit für die Eltern sehr außergewöhnlich“, begründete sie den Schritt.
Darüber hinaus muss die Digitalisierung der Schulen gefördert werden. Die Bundesregierung will die Bundesländer mit einem Sofortprogramm von weiteren 500 Millionen Euro unterstützen.
Großveranstaltungen sind bis Ende des Jahres verboten
Großveranstaltungen, die keine Kontaktverfolgung und Hygienekonformität ermöglichen, dürfen – zumindest bis Ende Dezember 2020 – nicht stattfinden.
Auf der Ebene der Staatskanzler wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, um eine einheitliche Behandlung der Zuschauer bei nationalen Sportveranstaltungen zu gewährleisten. Die Vorschläge werden voraussichtlich Ende Oktober eingereicht.
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