In München gelten ab sofort die neu definierten Regelungen für Corona-Hotspots. Dies bedeutet, dass die Ausgangssperre für die Gastronomie um 22 Uhr beginnt.
- Die Zahl der Neuinfektionen mit Coronaviren steigt in München weiterhin stark an.
- Die von der Landesregierung angekündigten Maßnahmen gelten ab Samstag (17. Oktober) für die Stadt.
- Dieser Ticker wird ständig aktualisiert.
Update vom 17. Oktober 2020: In München für Freitag, den 16. Oktober 143 neue Koronafälle berichtet. Bisher wurden in der Hauptstadt insgesamt 13.349 Infektionen bestätigt. In dieser Zahl sind 11.468 Menschen und 236 Todesfälle enthalten.
Das 7 Tage Inzidenz für München sind es laut Robert Koch-Institut (RKI) 60,6. Dies ist das erste Mal seit Beginn der Pandemie, dass der Wert die Grenze von 60 überschritten hat.
Im #München Für Freitag, den 16. Oktober, wurden 143 neue hinzugefügt #Coronavirus– Fälle bestätigt. Die Inzidenz über 7 Tage pro 100.000 Einwohner beträgt 60,6 (RKI, Stand 17. Oktober). Mehr Informationen unter https://t.co/8EsX6vLnyK pic.twitter.com/M963kiN6iN
– Stadt München (@StadtMünchen) 17. Oktober 2020
Erster Bericht vom 17. Oktober 2020
Die Stadt München meldet dies Ab heute Samstag (17. Oktober) gilt die vom Freistaat vorgeschriebene Verschärfung der Koronamaßnahmen. Bisher waren die Vorschriften der Stadt München in Kraft. Zum Beispiel ist das Verbot des Servierens von Alkohol ab 22 Uhr. Aufgrund seiner hohen Inzidenz ist die Schließzeit für die Gastronomie ab 22 Uhr.. Der RKI schätzt die Inzidenz derzeit auf 60,7. Dies bedeutet, dass sich der signifikante Wert immer weiter von der kritischen Grenze von 50 entfernt.
Angesichts der schnell wachsenden Anzahl von Infektionen ist es neu #CoronaDie Maßnahmen des Freistaats treten jetzt in Kraft. Das RKI meldet derzeit eine 7-Tage-Inzidenz von 60,6 für München. Dies bedeutet, dass auch in München strengere Regeln gelten -> information op https://t.co/Z4qZoVA59l
– Stadt München (@StadtMünchen) 17. Oktober 2020
Dies sind die benutzerdefinierten Ein Überblick über die Regeln für die Stadt München::
– Private Parteien oder Kontakte basieren auf maximal fünf Personen oder zwei Haushalte begrenzt.
– – Ausgangssperre, Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen und Alkoholverbot an öffentlichen Orten ab 22 Uhr.
– Es gibt einen General Maskenanforderung in der Fußgängerzone der Altstadt, einschließlich Sendlinger-Tor-Platz, Rosental zwischen Sendlinger Straße und Rindermarkt, Rindermarkt, Viktualienmarkt, Dienerstraße, Schrammerstraße, Landschaftstraße, auf den Gehwegen im Tal und in der Schützenstraße sowie im Stachus-Keller.
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