Arbeitsminister Marius Budai hat bei einem offiziellen Besuch in Österreich mit den Behörden die Situation der rumänischen Arbeitnehmer erörtert. Darüber hinaus begrüßte die Ministerin die Entscheidung Österreichs, die Zahlung der staatlichen Beihilfen für Kinder in Rumänien von in Österreich beschäftigten rumänischen Staatsbürgern wieder aufzunehmen.
‚ Ich habe mich in Österreich mit Martin Kocher, Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft, und Johannes Rauch, Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Verbraucherschutz, getroffen, um über die Situation der Rumänen zu sprechen, die in diesem Land arbeiten“, kündigte der Arbeitsminister am Mittwoch an Abend.
Marius Budai sagte, er begrüße die Entscheidung Österreichs, die Zahlung der staatlichen Beihilfen für Kinder in Rumänien von in Österreich beschäftigten rumänischen Staatsbürgern wieder aufzunehmen.
” Seit meiner ersten Amtszeit als Arbeitsminister habe ich in dieser Hinsicht gebührende Sorgfalt walten lassen, auch auf Ebene der Europäischen Kommission“, sagte der Minister.
Leistungen für Kinder von EU-Bürgern, die in Österreich arbeiten, werden ab Jänner 2019 auf der Ebene des Herkunftslandes gekürzt, falls die Kinder zu Hause bleiben.
Für diese Entscheidung wurde Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren mitgeteilt.
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat am 16. Juni 2022 sein Urteil in der Rechtssache C-328/20, Europäische Kommission (Kommission), gegen Österreich gefällt, weil dieser Mitgliedstaat seinen Verpflichtungen aus der Verordnung Nr 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit sowie die Verordnung Nr. 492/2011 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union.
Der Gerichtshof stellte im Wesentlichen fest, dass Österreich durch die Einführung eines Mechanismus zur Anpassung der Familienbeihilfen und des Kinderabsetzbetrags für Arbeitnehmer, deren Kinder ihren ständigen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU haben, gegen seine Verpflichtungen aus der Verordnung Nr. 883 verstoßen hat /2004 und Verordnung Nr. 492/2011.
Der EuGH stellte außerdem fest, dass durch die Einführung des Mechanismus zur Anpassung des „Plus“-Familienbonus, des Selbsterhaltungsabsetzbetrags, des Selbsterziehungsabsetzbetrags und der Anrechnung für Wanderarbeitnehmer, deren Kinder ihren ständigen Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat als Österreich haben Unterhaltsabsetzbetrag ist Österreich seinen Verpflichtungen aus der Verordnung Nr. 492/2011 nicht nachgekommen.
Außenminister Bogdan Aurescu begrüßte am Dienstag die Äußerungen der österreichischen Ministerin Susanne Raab zum Hinweis auf die Zahlung von 337 Millionen Euro für Zulagen für nicht in Österreich wohnhafte Kinder, darunter auch Kinder aus Rumänien.
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