**Dieser Artikel wurde mit weiteren Informationen zum Gerichtsverfahren aktualisiert
Das entschiedene Anti-Atom-Österreich sagte am Freitag (7. Oktober), es habe sein Versprechen eingelöst, die Aufnahme von Erdgas und Atomkraft durch die Europäische Union in eine Liste „grüner“ Investitionen vor Gericht anzufechten.
Es geht um die sogenannte Taxonomie der Europäischen Union, eine Verordnung, die definiert, welche Investitionen als klimafreundlich gekennzeichnet werden können, und die Investoren zu grünen Projekten führen soll, die dazu beitragen, die Emissionsreduktionsziele des Blocks zu erreichen.
Das Europäische Parlament billigte im Juli den Vorschlag der Europäischen Kommission für einen neuen delegierten Rechtsakt zu Atom- und Gasinvestitionen, ebnete damit den Weg für seine Verabschiedung und veranlasste Österreich, seine seit langem angedrohte rechtliche Anfechtung einzuleiten.
„Kernenergie und Gas sind weder grün noch nachhaltig“, sagte die österreichische Umweltministerin Leonore Gewessler von den Grünen in einer Erklärung. „Wir haben daher Klage gegen die Taxonomie-Verordnung der Europäischen Kommission eingereicht, wie wir sagten.“
Die EU-Taxonomie zielt darauf ab, die düstere Welt des nachhaltigen Investierens aufzuklären, indem sie sicherstellt, dass alle Finanzprodukte, die grüne Behauptungen aufstellen, bestimmte Standards erfüllen. Gaskraftwerke müssen beispielsweise bis 2035 auf kohlenstoffarme Gase umsteigen und einen Emissionsgrenzwert einhalten.
Die österreichische Regierung greift nun jedoch mit einer Nichtigkeitsklage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union an und stellt fest, dass der delegierte Rechtsakt sowohl inhaltlich als auch in der Art und Weise, wie er angenommen wurde, fehlerhaft ist.
Inhaltlich lehnt Wien die Aufnahme von Kernenergie und Gas in die Taxonomie mit dem Argument ab, dass diese – gemäß Artikel 10 der Verordnungen – für den Übergang von Brennstoffen zu hoher Kohlenstoffintensität vorgesehen sind.
Ebenso wendet sie sich gegen die Änderung des CO2-Emissionsgrenzwerts für Gas und hält den Ausschluss des sogenannten Prinzips der „keinen erheblichen Schadensverursachung“ für Atommüll für ausgeschlossen.
Auch Österreich beanstandet die Art und Weise, wie Brüssel das Gesetz verabschiedet hat, da die Europäische Kommission das ordnungsgemäße Verfahren versäumt habe.
„Die Kommission hat einige wichtige EU-Rechtsvorschriften und sogar die kritische Meinung ihrer eigenen Expertengruppe vollständig ignoriert. Es wurde keine Folgenabschätzung durchgeführt, die Öffentlichkeit wurde nicht konsultiert und die EU-Mitgliedstaaten wurden nicht rechtzeitig informiert“, sagte Gewessler.
Wien befürchtet, dass dies einen Präzedenzfall für die Europäische Kommission schafft, die EU-Länder weniger zu konsultieren, wenn es um delegierte Rechtsakte geht.
Der Gerichtshof der Europäischen Union wird nun die Nichtigkeitsklage übersetzen und an die EU-Hauptstädte weiterleiten, die dann entscheiden, ob sie den Fall Österreichs unterstützen wollen.
Luxemburg hat bereits zugesagt, Österreichs Entscheidung zu unterstützen, und Wien wendet sich an andere Anti-Atom-Länder, darunter auch diejenigen, die auf der COP26 einen Brief gegen die Taxonomie unterzeichnet haben.
Spanien war kein Unterzeichner, aber nur, weil sie auch Gas in den Brief aufgenommen haben wollten, was sie zu einem weiteren potenziellen Unterstützer machte.
Wien bemüht sich auch um die Unterstützung von Atomkraftländern, die sich der Verwaltung des delegierten Rechtsakts durch die Europäische Kommission widersetzen.
Wenn das Gericht einen der Punkte der 10 Argumente Österreichs bestätigt, wird der delegierte Rechtsakt aufgehoben und an das Reißbrett der Europäischen Kommission zurückgeschickt.
Die erste Anhörung könnte jedoch etwa ein Jahr dauern, sodass die Finanzinstitute nicht entscheiden können, ob sie das umstrittene grüne Label für Gas- und Atominvestitionen verwenden sollen.
Greenpeace und andere Umweltverbände haben bereits eigene Klagen gegen die Einbeziehung von Atomkraft und Erdgas eingereicht.
[Edited by Alice Taylor and Frédéric Simon]
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