„Dies ermöglicht ein weitgehend normales wirtschaftliches und soziales Leben“
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Der Virologe Alexander Kekulé fordert, dass die Intervention der Regierung im Kampf gegen Pandemien auf drei Bereiche beschränkt wird. Er möchte bestimmte Personen mit einem „virologischen Schutzschirm“ versehen.
D.er empfiehlt den Virologen Alexander Kekulé am Kampf Die Koronapandemie ist ein Paket kontinuierlicher Maßnahmen für die Wintermonate, „durch die ein Gleichgewichtszustand von noch akzeptablen Neuinfektionen hergestellt wird“.
Dieser Gleichgewichtszustand, schreibt der Direktor des Instituts für Medizinische Mikrobiologie der Universität Halle-Wittenberg in einem Gastartikel für WELT AM SONNTAG, „ersetzt die bisherigen Höhen und Tiefen der Beschränkungen und bleibt bis zu ausreichenden Impfungen und (unvermeidlichen) natürlichen erhalten Infektionen werden erreicht Herdenimmunität wird erreicht. Staatliche Interventionen beschränken sich auf wenige Bereiche. „“
Laut Kekulé sollten die Beschränkungen auf drei Bereiche beschränkt sein. Erstens: Insassen von Krankenhäusern und Altenheimen sowie andere Menschen, die ein besonders hohes Risiko für den Tod einer Korona haben, benötigen einen „virologischen Schutzschild“.
Dazu gehören laut Kekulé insbesondere regelmäßige PCR-Tests und die Bereitstellung von FFP2-Masken für den privaten Gebrauch. In Krankenhäusern und Heimen müssen Besucher einen negativen PCR-Test vorlegen oder mit einem am Gate sein Antigenschnelltest untersucht. Auf dem Weg durch das Haus tragen sie eine FFP2-Maske. „Damit kann auf Besuchsverbote verzichtet werden.
Zweitens: Die allgemeine Maskenpflicht darf nur für „wesentliche Lebensbereiche“ wie öffentliche Verkehrsmittel, Geschäfte, Behörden, Kirchen gelten, sofern sich mehrere Personen in geschlossenen Räumen befinden.
„In besonderen Fällen, zum Beispiel in Grundschulen, können stattdessen regelmäßige Tests durchgeführt werden.“
Drittens: Für Versammlungen in geschlossenen Räumen mit 20 oder mehr Personen besteht ebenfalls eine Maskenanforderung. Aber: „Alternativ können die Teilnehmer ein PCR-Ergebnis einreichen, das nicht älter als 48 Stunden ist, oder am selben Tag einen Schnelltest durchführen. Darüber hinaus ist der (auch private) Veranstalter verpflichtet, die Teilnehmer anzumelden. „“
Laut Kekulé ist der Vorteil dieser Regelung: „Wenn ein Teilnehmer später an Covid erkrankt, meldet er dies dem Veranstalter, der wiederum die anderen Teilnehmer benachrichtigt. Dieses private Warnsystem arbeitet unabhängig von der Gesundheitsamt und ist daher viel schneller. „“
Nur für Großveranstaltungen sind noch gesetzliche Montageanforderungen erforderlich. Kekulé fasst in seinem Artikel zusammen: Die Möglichkeit, Ereignisse außerhalb der wesentlichen Lebensbereiche mit Hilfe von Schnelltests abzusichern, ermöglicht wieder ein weitgehend normales soziales und wirtschaftliches Leben. Die dafür erforderlichen Antigen-Schnelltests sollten gegen eine geringe Schutzgebühr in Apotheken abgegeben werden. Darüber hinaus werden Gebote mit zweifelhafter Wirksamkeit (z. B. das Tragen einer Maske im Freien) abgeschafft. Die erwartete Anzahl von Infektionen mit dieser Strategie ist höher als bei den Lockdowns, jedoch signifikant niedriger als während der Entspannungsphasen. „“
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