„Ich habe Tränen in den Augen“, sagt Bushido
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Bushido soll vier Stunden lang von Clan-Chef Arafat Abou-Chaker festgehalten worden sein. Vor Gericht spricht der Rapper über massive Beleidigungen und körperliche Gewalt gegen ihn.
D.Der Rapper Bushido setzte sein Zeugnis nach einer dreiwöchigen Pause im Prozess gegen Clan-Chef Arafat Abou-Chaker fort und beschrieb einen mutmaßlichen Angriff auf sich. Er wurde in einem Büro bedroht, beleidigt, eingesperrt und mit einer Wasserflasche angegriffen, teilte der Musiker am Montag dem Berliner Amtsgericht mit.
Der Schlag kam „weil ich nicht akzeptieren wollte, dass ich ihn für den Rest meines Lebens bezahlen sollte“, sagte der 42-Jährige. Davor akzeptierte er stillschweigend massive Beleidigungen gegen seine Familie und sich selbst. „Es hat mich so sehr verletzt – mir liefen die Tränen.“
Der Rapper ist Zeuge und Mitkläger des Verfahrens gegen insgesamt vier Mitglieder der berühmten Berliner Familie Abou-Chaker. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Verbrechen zu seinem Nachteil geworden sind, nachdem Bushido 2017 die Geschäftsbeziehungen mit Arafat Abou-Chaker beendet hat.
Der Anklageschrift zufolge wollte der Clan-Chef dies nicht akzeptieren und forderte von Bushido zu Unrecht die Zahlung angeblicher Schulden und eine Beteiligung an seinem Musikgeschäft in Millionenhöhe. Der Clan-Chef soll den Musiker beleidigt, belästigt und leicht verletzt haben.
Geschrien, die Tür verschlossen und die Schlüssel eingesteckt
Der mutmaßliche Angriff in einem Büro soll im Januar 2018 stattgefunden haben. Arafat Abou-Chaker „zitierte“ ihn laut Rapper. Er nahm an, dass sie über das Ende der Geschäftsbeziehung sprechen würden. Aber Arafat Abou-Chaker schrie ihn an, schloss die Tür ab und steckte die Schlüssel ein. Bushido soll seit mehr als vier Stunden im Büro festgehalten worden sein. Zuletzt wurde er mit einem Stuhl angegriffen und laut Staatsanwaltschaft in die Schulter geschlagen.
Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den Hauptangeklagten als ehemaligen Musikgeschäftspartner von Bushido des versuchten schweren Raubüberfalls, des Freiheitsentzugs, des Angriffs, des Zwangs und der Beleidigung.
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