Nachdem der Präsident des Europäischen Parlaments, der Kommissionspräsident und der französische Präsident am 9. Mai 2022 den Abschlussbericht der Konferenz zur Zukunft der EU in Straßburg erhalten haben, liegt es nun an den verschiedenen EU-Staaten zu diskutieren die Ergebnisse und fließen sie gegebenenfalls in den Bericht ein.
Die Bürgervorschläge wurden kürzlich in der EU-Kommission des österreichischen Bundesrates diskutiert. Der Abschlussbericht der Zukunftskonferenz enthält mehr als 300 Maßnahmen, aufgeteilt in 49 Vorschläge und neun Kapitel unter anderem zu Klimawandel und Umwelt, Gesundheit, einer stärkeren Wirtschaft, sozialer Gerechtigkeit und der EU in der Welt.
Nachdem die Ergebnisse der 2021 gestarteten Konferenz zur Zukunft Europas bereits im Nationalrat diskutiert wurden, muss auch im Plenum des Bundesrates eine Debatte stattfinden. Der EU-Ausschuss des Bundesrates will die Bundesregierung auffordern, dafür zu sorgen, dass die europäischen Institutionen schnell auf die Vorschläge der Bürger reagieren: intern mit konkreten Gesetzesinitiativen.
Fortsetzung des Verfahrens: Die EU-Organe prüfen die Vorschläge
Die auf der Konferenz zur Zukunft der EU empfohlenen Maßnahmen basieren auf den Empfehlungen der europäischen und nationalen Bürgerforen, den Beiträgen zur digitalen Plattform und den Ergebnissen der Debatten in den Arbeitsgruppen und im Plenum der Konferenz.
Inhaltlich reichen die Vorschläge vom Ausbau von Radwegen bis hin zur Umbenennung europäischer Institutionen. In Österreich wurden die Debatten über die Zukunft Europas in unterschiedlicher Form organisiert. Zahlreiche Veranstaltungen wurden auch von der Zivilgesellschaft, den Sozialpartnern und anderen Organisationen und Bürgern organisiert.
Viele Delegierte begrüßten die Ergebnisse der Zukunftskonferenz und sagten, die Politik sei nun gegenüber den Bürgern in der Pflicht, die Empfehlungen sinnvoll umzusetzen.
Einige Vorschläge stießen jedoch auf gemischte Gefühle. Insbesondere der Vorschlag, das Einstimmigkeitsprinzip in der EU-Außenpolitik durch Stimmmehrheiten zu ersetzen, löste eine Diskussion im EU-Ausschuss des Bundesrates aus.
Die FPÖ wiederum vertrat die Position, dass eine Umsetzung des Forderungskatalogs der EU-Zukunftskonferenz in konkrete Regelungen den Zentralismus in der EU fördern und die Nationalstaaten entrechten würde.
Erweiterung der Richtlinie über Industrieemissionen zur Unterstützung der Ziele des Green Deal
Mit der Industrieemissionsrichtlinie regelt die EU die Umweltauswirkungen großer Industrieanlagen und Viehzuchtbetriebe, die EU-weit etwa 20 % der Schadstoffemissionen in die Luft, etwa 20 % der wassergefährdenden Emissionen und etwa 40 % der Treibhausgasemissionen ausmachen . Abgase. Dazu gehören Kraftwerke und Raffinerien, Abfallbehandlung und -verbrennung, Produktion von Metallen, Zement, Glas, Chemikalien, Zellstoff und Papier, Nahrungsmittel und Getränke sowie intensive Geflügel- und Schweinezucht.
Um die im europäischen Green Deal festgelegten Ziele CO2-Neutralität, gesteigerte Energieeffizienz, schadstofffreie Umwelt und Kreislaufwirtschaft zu erreichen, schlägt die Europäische Kommission Änderungen der Industrieemissionsrichtlinie vor, um deren Wirkung zu verbessern.
Dazu gehören beispielsweise strengere Emissionsgrenzwerte, die Ausweitung des Geltungsbereichs auf andere Industriezweige und die Tierhaltung, Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz und Kontrolltätigkeiten sowie die Förderung innovativer Technologien und Maßnahmen zur Dekarbonisierung, informierte ein Experte des Ministeriums Klimaschutz im Ausschuss.
Darüber hinaus wird erwartet, dass der Vorschlag der Kommission die Deponierichtlinie ändert, was die Annahme von BVT-Schlussfolgerungen (beste verfügbare Techniken) für Deponien ermöglichen wird, wodurch eine aktuellere Darstellung des Stands der Technik ermöglicht wird.
Da die Diskussionen auf EU-Ebene erst am Anfang stehen, sei eine abschließende Einschätzung der Auswirkungen auf die nationale Gesetzgebung noch nicht möglich, so das Klimaschutzministerium. Dies sind ehrgeizige Vorschläge, die zusätzliche Arbeit für die nationalen Behörden und eine bessere Personalausstattung erfordern würden.
Insbesondere zur Ausweitung des Anwendungsbereichs sind genauere Informationen erforderlich, um die Zahl der Anlagen in Österreich abschätzen zu können, die erneut in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen würden. Auch im Bereich der Tierhaltung besteht Diskussionsbedarf, heißt es in der Pressemitteilung des Klimaschutzministeriums.
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