Österreich, Datenschutz in der EU und der laufende Fall Schrems gegen Facebook

Österreich, Datenschutz in der EU und der laufende Fall Schrems gegen Facebook

Einführung

Am 13. Februar 2020 schloss das Wiener Landgericht die Anhörung im Datenschutzverfahren gegen Facebook ab, das von der europäischen Datenschutzgruppe None of Your Business, die vom österreichischen Aktivisten mitbegründet wurde, eingereicht wurde Max Schrems. Während der Anhörung wurde Cecilia Alvarez, die europäische Datenschutzdirektorin von Facebook, mit Fragen zu Fragen der Datenkontrolle in Bezug auf die Social-Media-Plattform konfrontiert – insbesondere zu Fragen verbunden mit:

  • Die Fähigkeit von Facebook, die Zustimmung seiner Nutzer einzuholen;
  • die Einhaltung von Datenanforderungen von Personen, die auf der Netzwerkseite aktiv sind; und
  • die entscheidende Frage, was der Begriff „Datenlöschung“ bedeutet.

Auf die Frage, welche Daten gespeichert sind, gab Alvarez zu, nicht zu wissen, welche Informationen gespeichert sind oder welche Methode Facebook dazu verwenden würde. Bei einer Frage wurde jedoch festgestellt, dass gelöschte Passwörter mindestens acht Jahre lang aufbewahrt werden und dass die Plattform auch ohne Zustimmung Zugriff auf Partnerbenutzerdaten hat. Zwar wird erwartet, dass ein Urteil rechtzeitig gefällt wird, es ist jedoch wahrscheinlich, dass beim Oberlandesgericht in Wien Berufung eingelegt wird, bei der möglicherweise die Beschwerde beim österreichischen Obersten Gerichtshof oder beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht wird.

Dem Fall geht eine lange Geschichte von Anhörungen in Österreich, Irland und Luxemburg voraus. Dieser Artikel konzentriert sich auf die Debatten, die in Österreich stattgefunden haben.

Österreichisches Verfahren

Während viele Fragen im Zusammenhang mit diesem Fall auf EU-Ebene erörtert wurden, sollte die Rolle der österreichischen Gerichte nicht übersehen werden. Am 24. Januar 2015 entschied der EuGH, dass Schrems als Einzelperson, jedoch nicht im Namen der europäischen Unterzeichner, in einer Sammelklage einen verbraucherrechtlichen Anspruch geltend machen könne. Es ist jedoch die wesentliche Entscheidung, ob ein Benutzerrecht gemäß der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO) der EU vor staatlichen Gerichten geltend gemacht werden kann, die zur entscheidenden Frage geworden ist. vom österreichischen Obersten Gerichtshof. In seiner Entscheidung vom 11. Juni 2019 blockierte das Gericht den Versuch von Facebook, sich einer grundlegenden Datenschutzklage zu entziehen, und distanzierte sich damit von einer früheren Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien. Der Oberste Gerichtshof hat weiter bekräftigt, dass das nationale Recht nicht anwendbar ist, wenn es im Widerspruch zur DSGVO steht.

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Österreich wird in den kommenden Wochen erneut im Fokus des Interesses von Anwälten, Wissenschaftlern und Gesetzgebern im In- und Ausland stehen. Noch im Jahr 2019 erließ der EuGH eine Entscheidung – in einem Fall, der nicht mit einem vorläufigen Antrag des Obersten Gerichtshofs zur Auslegung der EU-Richtlinie 2000/31 / EG zusammenhängt -, mit dem Facebook gezwungen wurde, sich an die EU zu halten Anordnung des nationalen Gerichts, diffamierende Botschaften weltweit zu entfernen. Die Entscheidung fiel, nachdem Eva Glawischnig-Piesczek, eine österreichische Politikerin der Grünen, beim Obersten Gerichtshof eine Klage gegen Facebook eingereicht hatte, in der das Netzwerk angewiesen wurde, den Beitrag wegen illegaler benutzergenerierter Inhalte zu entfernen. Diese Entscheidung diente nicht nur als Maßstab für den Geltungsbereich der europäischen Gesetze für Online-Transaktionen, sondern gab den Mitgliedstaaten auch mehr Befugnisse zur Durchsetzung nationaler Vorschriften für Hassreden und Datenschutz.

Kommentar

Angesichts dieser Entwicklungen und der wachsenden Zahl häufig konkurrierender Regeln und Vorschriften deutet die anhängige Entscheidung des Wiener Landgerichts für Zivilsachen auf neue Streitigkeiten über die Rolle Europas bei der Festlegung neuer Standards hin durch welche Internetaktivität geregelt werden soll.

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