Status: 17. Dezember 2020, 21:13 Uhr
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Die Verjährungsfrist im VW-Abgasskandal ist Ende 2018 gekommen. Kunden, die ihr Dieselfahrzeug ab 2019 gekauft haben, haben keinen Anspruch auf Entschädigung.
Der Bundesgerichtshof hat die Gruppe der Entschädigungsberechtigten im VW-Dieselskandal eingegrenzt. Die Richter in Karlsruhe haben am Donnerstag entschieden, dass nach 2018 eingereichte Klagen gesetzlich verjährt sind. Sie begründeten dies damit, dass die illegale Abschalttechnologie bereits 2015 bekannt geworden war. Die dreijährige Verjährungsfrist lief Ende 2018 aus.
Rund 9.000 Einzelklagen sind noch offen
Verbraucheranwälte und Anwälte der Kläger hatten argumentiert, dass die Frist erst ein oder zwei Jahre später beginnen müsse, wenn die Medien ausführlich über die Manipulation berichteten. Nach Angaben von VW sind noch rund 9.000 Verfahren anhängig, in denen erst 2019 oder 2020 Klage erhoben wurde. Nach dem Urteil des BGH werden diese Klagen heute von den Gerichten nicht mehr akzeptiert.
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