Die brandenburgischen Aufsichtsbehörden bestrafen Tausende von Verstößen gegen die Korona
Maskenanforderung, Distanzanforderung, Einschränkungen für private Feiern: Bei der Koronapandemie gelten einige Einschränkungen für Menschen in Brandenburg – nicht alle bleiben dabei. Seit März haben die Verwaltungsbüros der Bezirke mit derzeit hoher Infektionsrate laut einer Umfrage der Deutschen Presseagentur mehrere tausend Verstöße gegen die Koronaregeln registriert. Allein im Bezirk Prignitz gibt es laut Bezirkssprecher Frank Stubenrauch 207 Berichte wegen Missachtung der Corona-Anforderungen.
Dort wurden 118 Meldungen wegen Verstößen gegen die Corona-Containment-Verordnung gefunden, zum Beispiel weil es sich um Personen handelte das Kontaktverbot nicht eingehalten oder Betreten Sie geschlossene Spielplätze hätte. Die Mitarbeiter der Ordnungsämter verzeichneten 83 Meldungen gegen Prignitzer, der Nichteinhaltung ihrer Berichtspflicht nach Rückkehr aus einem Risikobereich. Die Behörden bestraften weitere sechs Verstöße, bei denen die Maskenanforderung verletzt wurde oder Gastronomen keine oder unzureichende Hygienekonzepte vorlegten oder diese nicht umsetzten.
Die Landeshauptstadt PotsdamDas Unternehmen, das am Mittwoch innerhalb von sieben Tagen die kritische Marke von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner erreicht hatte, zählte insgesamt 1005 Verstöße, für die laut Stadtsprecher Jan Brunzlow Bußgelder in Höhe von insgesamt 120.000 Euro verhängt wurden. Der Mindestabstand wurde 22-mal nicht eingehalten. 312 Verstöße gegen Einreiseverbote wurden registriert. Für die Gefangenen wurden Bußgelder in Höhe von durchschnittlich 58 Euro fällig.
In den Bezirken und unabhängigen Städten in Brandenburg gelten verschiedene strenge Regeln im Umgang mit der Pandemie – abhängig davon, wie viele infizierte Personen von den Gesundheitsbehörden registriert werden. Für Regionen, in denen innerhalb von sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gezählt werden, sieht die Handhabungsverordnung unter anderem vor, dass der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum nur mit bis zu zehn Personen oder Mitgliedern des eigenen Haushalts zulässig ist.
Darüber hinaus dürfen Feiern nur in Privatzimmern mit maximal zehn Personen aus zwei Haushalten und in gemieteten Räumen mit maximal zehn Personen stattfinden. Zusätzlich zur Entfernungsanforderung gibt es auch ein Verbot, nach 23 Uhr Alkohol in Restaurants zu servieren. Inzwischen sind fast alle Bezirke sowie Cottbus, Potsdam und Frankfurt (Oder) sogenannte Risikogebiete mit strengeren Regeln.
Brandenburg an der Havel ist auch einer der Risikobereiche. Nach Angaben der Stadtverwaltung wurden dort 131 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen im Rahmen kleiner privater Feiern durchgeführt. Allein seit Oktober hat Cottbus 12 Ordnungswidrigkeiten gegen Gastronomen wegen mangelnder Erhebung personenbezogener Daten registriert. In Bussen und Bahnen wurden 26 Verstöße wegen mangelnder Mund- und Nasenbedeckung registriert. Im Einzelhandel gab es 186 Personen ohne Maske. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes verhängten siebenmal Bußgelder in Höhe von 100 Euro. 315 Feiern wurden gezeigt.
Im Bezirk Teltow-Fläming hat das Amt für öffentliche Ordnung bisher 375 Verstöße gegen die Koronaregeln registriert. „Diese waren meist Verstöße gegen die Hygiene- und Distanzregeln sowie Verstöße gegen die Maskenpflicht “, sagte Sprecherin Heike Lehmann. Das Gesundheitsamt hat über 100 Kontrollen durchgeführt, um die Einhaltung der Quarantäneverordnung und mehr als 1.600 Kontrollen der Handhabungsverordnung sicherzustellen. 185 Warnungen wurden ausgegeben.
Im Bezirk Elbe-Elster gab es 174 Verstöße, und Potsdam-Mittelmark zählte 57 Verstöße gegen Kontaktbeschränkungen und vier wegen mangelnder Mund- und Nasenabdeckung. In Spree-Neisse waren nach Angaben der Bezirksverwaltung 154 Verstöße gegen das Kontaktverbot gefunden und bestraft, seit September gab es zwei Verstöße gegen die Maskenpflicht.
In Oberspreewald-Lausitz sollte Kontrollen aufgrund der „raschen Entwicklung der Anzahl der Fälle und der zu beachtenden Nachlässigkeit“ wieder erweitert werden. Nach Angaben der Bezirksverwaltung liegen keine Zahlen für Verstöße vor. Die meisten Verstöße betreffen jedoch die Maskenpflicht, beispielsweise im öffentlichen Nahverkehr. (dpa)
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